Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08   

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https://dejure.org/2008,29057
OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidigerbestellung für das Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 analog; BtMG § 35 Abs. 2 S. 1
    Pflichtverteidigerbestellung für das Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 525
  • StraFo 2009, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 22.12.1997 - 612 KLs 54/92
    Auszug aus OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08
    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997, Az.: 612 KLs 54/92).

    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997, Az.: 612 KLs 54/92).

  • AG Erfurt, 17.06.2016 - 941 Js 30995/15

    Zurückstellung Strafvollstreckung bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern

    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach den §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 1 Ws 431/08 im Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1992, Az.: 612 KLs 54/92).

    Einem durch Drogenmissbrauch beeinträchtigten Inhaftierten, der zudem haftbedingt in der Kommunikation mit der Außenwelt und damit auch in der Wahrnehmung seiner Rechte beschränkt ist, steht regelmäßig anwaltlicher Beistand zu (so ausdrücklich Amtsgericht Arnstadt, Beschluss vom 27.06.2013, Az.: 506 Js 6476/12 im Anschluss an Thüringer OLG, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 1 Ws 431/08).

  • LG Münster, 30.04.2018 - 9 Qs 19/18

    Pflichtverteidiger, Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

    Zwar kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch im Zurückstellungsverfahren gemäß §§ 35, 36 BtMG geboten sein (Jena NStZ 2010, 525-526).
  • OLG Dresden, 06.05.2022 - 2 Ws 106/22

    Kein Anspruch auf Pflichtverteidiger für behördliches Verfahren zur

    Entgegen der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 1 Ws 431/08, Rn. 18, juris = NStZ 2010, 525; ferner Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 35 Rn. 313) und der Generalstaatsanwaltschaft ist § 140 Abs. 2 StPO im Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG nicht entsprechend anwendbar.
  • AG Arnstadt, 27.06.2013 - 506 Js 6476/12

    Pflichtverteidiger, Zurückstellungsverfahren

    Die Beiordnung im Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG ist in analoger Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO möglich (OLG Jena, Beschluss vom 01.10.2008, Az. 1 Ws 431/08; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 140 Rn 33a m.w.N) und vorliegend auch geboten,.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22848
OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensfehler der Vollstreckungsbehörde infolge der Annahme des "Verbrauchs" der dem Verurteilten zu Gute zu haltenden Milderungsgründe

  • Judicialis

    StPO § 456 a

  • rechtsportal.de

    StPO § 456a
    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der Vollstreckungsbehörde bei Absehen von der Vollstreckung bei Abschiebung oder Ausreisepflicht des Verurteilten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 83
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13

    Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einem Ausländer; (Un-) Maßgeblichkeit

    Bei der Entscheidung gemäß § 456a StPO sind, wie der Senat schon wiederholt ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senat StraFo 2009, 83; KK-Appl, StPO , 6. Auflage, Rn 3a zu § 456a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2011 - 2 VAs 21/11

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung eines Antrags auf zeitweise

    Die gemäß § 456a Abs. 1 StPO von der Vollstreckungsbehörde zu treffenden Entscheidungen sind, soweit sie überhaupt einer Anfechtung unterliegen, nach einhelliger Ansicht Justizverwaltungsakte, die gemäß §§ 23ff. EGGVG anfechtbar sind (Senat in Justiz 2010, 75f.; Meyer-Goßner StPO, 54. Auflage, § 456a Rdnr. 9, § 23 EGGVG Rdnr. 16; KK-Schoreit, StPO 6. Auflage, § 23 EGGVG Rdnr. 93 mwN).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20

    Keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Strafvollzug

    Insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend den Unrechtsgehalt und die Umstände der von dem Antragsteller begangenen Tat in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, 111-1 VAs 58/11 v. 13.10.2011 - juris), die Höhe der verhängten Strafe bewirkt keinen Verbrauch der belastenden Umstände wie Schuldschwere, Gewicht und Bedeutung der Tat im Rahmen der Entscheidung nach § 456a StPO (vgl. OLG Karlsruhe, 2 VAs 18/08 v. 11.11.2008).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2010 - 2 VAs 19/10

    Anforderung an eine Entscheidung nach § 456a StPO; Ermessensreduzierung auf Null

    Bei der Entscheidung gemäß § 456a StPO sind, wie der Senat schon früher ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senat StraFo 2009, 83; KK-Appl, StPO , Rn 3a zu § 456a m.w.N.).
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